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§ 19 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen

Vierter Teil – Register

Titel: Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: GO SächsVerfGH,SN
Gliederungs-Nr.: 112-1.2
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 19 GO SächsVerfGH – Verfahrensregister

Die Geschäftsstelle des Verfassungsgerichtshofes führt ein Verfahrensregister, in das die Sachen in der Reihenfolge ihres Einganges jahrgangsweise eingetragen werden, sowie einen Geschäftskalender, in dem die Termine für mündliche Verhandlungen und Fristen vermerkt werden.