§ 20 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland
III. Abschnitt – Ausschüsse → 1. Titel – Allgemeines
§ 20 GO LT – Ausschusssitzungen außerhalb der Arbeitswochen
Außerhalb der Arbeitswochen finden grundsätzlich keine Ausschusssitzungen statt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Präsidentin oder des Präsidenten.