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§ 49 GO BR
Geschäftsordnung des Bundesrates
Bundesrecht

V. – Schlussbestimmungen

Titel: Geschäftsordnung des Bundesrates
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: GO BR
Gliederungs-Nr.: 1102-1
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 49 GO BR – In-Kraft-Treten 1)

Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Oktober 1966 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Bundesrates vom 31. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. II S. 527) außer Kraft.

1)

Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Geschäftsordnung in der damals gültigen Fassung.