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§ 46 GemHVO Doppik
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung Doppik - GemHVO Doppik)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Abschnitt 9 – Jahresabschluss

Titel: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung Doppik - GemHVO Doppik)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: GemHVO Doppik
Gliederungs-Nr.: 2020.88
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 46 GemHVO Doppik – Vermögensrechnung (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2016 durch § 58 Satz 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 636). Zur weiteren Anwendung s. § 57 Absatz 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 636).

(1) Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist in Kontoform aufzustellen.

(2) In der Vermögensrechnung sind mindestens die in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.

(3) Aktivseite

  1. 1.

    Anlagevermögen:

    1. a)

      Immaterielles Vermögen,

    2. b)

      Sachanlagevermögen:

      1. aa)

        unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,

      2. bb)

        bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,

      3. cc)

        Infrastrukturvermögen,

      4. dd)

        Bauten auf fremdem Grund und Boden,

      5. ee)

        Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler,

      6. ff)

        Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge,

      7. gg)

        Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Nutzpflanzungen und Nutztiere,

      8. hh)

        geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau,

    3. c)

      Finanzanlagevermögen:

      1. aa)

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. bb)

        Beteiligungen,

      3. cc)

        Sondervermögen,

      4. dd)

        Ausleihungen,

      5. ee)

        Wertpapiere.

  2. 2.

    Umlaufvermögen:

    1. a)

      Vorräte,

    2. b)

      öffentlich-rechtliche Forderungen:

      1. aa)

        öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen,

      2. bb)

        sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (insbesondere aus Steuern, Transferleistungen),

    3. c)

      privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände:

      1. aa)

        privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

      2. bb)

        sonstige privatrechtliche Forderungen,

      3. cc)

        sonstige Vermögensgegenstände,

    4. d)

      liquide Mittel:

      1. aa)

        Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten,

      2. bb)

        sonstige Einlagen,

      3. cc)

        Bargeld.

  3. 3.

    Aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

  4. 4.

    Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

(4) Passivseite

  1. 1.

    Eigenkapital:

    1. a)

      Rücklagen:

      1. aa)

        Rücklage aus der Eröffnungsbilanz,

      2. bb)

        Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses,

      3. cc)

        Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses,

    2. b)

      Sonderrücklagen,

    3. c)

      Fehlbetragsvortrag,

    4. d)

      Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag).

  2. 2.

    Sonderposten:

    1. a)

      Sonderposten aus Zuwendungen,

    2. b)

      Sonderposten aus Beiträgen,

    3. c)

      Sonderposten für den Gebührenausgleich,

    4. d)

      sonstige Sonderposten.

  3. 3.

    Rückstellungen:

    1. a)

      Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen,

    2. b)

      Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien,

    3. c)

      Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten,

    4. d)

      Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen,

    5. e)

      sonstige Rückstellungen:

      1. aa)

        Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit, abzugeltender Urlaubsanspruch aufgrund längerfristiger Erkrankung und ähnliche Maßnahmen,

      2. bb)

        ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs und aus Steuer- und Sonderabgabeschuldverhältnissen,

      3. cc)

        drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren,

      4. dd)

        drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren,

      5. ee)

        sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten oder aufgrund von Rechtsvorschriften.

  4. 4.

    Verbindlichkeiten:

    1. a)

      Anleihen,

    2. b)

      Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2,

    3. c)

      Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit,

    4. d)

      Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,

    5. e)

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,

    6. f)

      Verbindlichkeiten aus Transferleistungen,

    7. g)

      sonstige Verbindlichkeiten.

  5. 5.

    Passive Rechnungsabgrenzungsposten.