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§ 57 GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Teil 9 – Gesamtabschluss

Titel: Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: GemHVO
Gliederungs-Nr.: 2020-1-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 57 GemHVO – Gesamtbilanz

(1) Die Aktivseite der Gesamtbilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:

1Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
  
2Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs und der Verwaltung
  
3Anlagevermögen
  
3.1Immaterielle Vermögensgegenstände
3.1.1Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.1.2Geleistete Zuwendungen
3.1.3Gezahlte Investitionszuschüsse
3.1.4Geschäfts- oder Firmenwert
3.1.5Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
  
3.2Sachanlagen
3.2.1Wald, Forsten
3.2.2Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
3.2.3Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
3.2.4Infrastrukturvermögen
3.2.5Bauten auf fremdem Grund und Boden
3.2.6Kunstgegenstände, Denkmäler
3.2.7Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
3.2.8Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.2.9Pflanzen und Tiere
3.2.10Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
  
3.3Finanzanlagen
3.3.1Anteile an verbundenen Unternehmen
3.3.2Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3.3.3Beteiligungen
3.3.4Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
3.3.5Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
3.3.6Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
3.3.7Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens
3.3.8Sonstige Ausleihungen
  
4Umlaufvermögen
  
4.1Vorräte
4.1.1Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
4.1.2Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
4.1.3Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren
4.1.4Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
  
4.2Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
4.2.1Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen
4.2.2Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4.2.3Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4.2.4Forderungen gegen Gesellschafter, Träger oder Mitglieder
4.2.5Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich
4.2.6Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
4.2.7.Sonstige Vermögensgegenstände
  
4.3Wertpapiere des Umlaufvermögens
4.3.1Eigene Anteile
4.3.2Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens
  
4.4Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der Europäischen Zentralbank, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
  
5Ausgleichsposten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
  
5.1Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
5.2Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung
  
6Ausgleichsposten für latente Steuern
  
7Rechnungsabgrenzungsposten
  
7.1Disagio
7.2Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
  
8Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

(2) Die Passivseite der Gesamtbilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:

1Eigenkapital
  
1.1Gezeichnetes Kapital
1.2Kapitalrücklage
1.3Allgemeine Rücklage
1.4Zweckgebundene Rücklagen
1.5Gewinnrücklagen
1.6Gesamtergebnisvortrag
1.7Gesamterfolg
1.8Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
1.9Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
  
2Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
  
3Sonderposten
  
3.1Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
  
3.2Sonderposten zum Anlagevermögen
3.2.1Sonderposten aus Zuwendungen
3.2.2Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten
3.2.3Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen
  
3.3Sonderposten für den Gebührenausgleich
3.4Sonderposten mit Rücklageanteil
3.5Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten
3.6Sonderposten aus Anzahlungen für Grabnutzungsentgelte
3.7Sonstige Sonderposten
  
4Rückstellungen
  
4.1Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
4.2Steuerrückstellungen
4.3Rückstellungen für latente Steuern
4.4Sonstige Rückstellungen
  
5Verbindlichkeiten
  
5.1Anleihen
5.2Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
5.3Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5.4Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
5.5Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.6Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
5.7Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
5.8Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5.9Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Trägern oder Mitgliedern
5.10Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
5.11Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
5.12Sonstige Verbindlichkeiten
  
6Rechnungsabgrenzungsposten.

(3) Die Zuordnung der von den Tochterorganisationen übernommenen Vermögens- und Schuldposten zu den in Absätzen 1 und 2 bestimmten Posten kann nach Maßgabe des überwiegenden Posteninhalts erfolgen. Eine Aufteilung der übernommenen Posten ist insoweit entbehrlich. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend.