§ 57 GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Teil 9 – Gesamtabschluss
§ 57 GemHVO – Gesamtbilanz
(1) Die Aktivseite der Gesamtbilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:
1 | Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
---|---|
2 | Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs und der Verwaltung |
3 | Anlagevermögen |
3.1 | Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.1.1 | Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
3.1.2 | Geleistete Zuwendungen |
3.1.3 | Gezahlte Investitionszuschüsse |
3.1.4 | Geschäfts- oder Firmenwert |
3.1.5 | Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
3.2 | Sachanlagen |
3.2.1 | Wald, Forsten |
3.2.2 | Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
3.2.3 | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
3.2.4 | Infrastrukturvermögen |
3.2.5 | Bauten auf fremdem Grund und Boden |
3.2.6 | Kunstgegenstände, Denkmäler |
3.2.7 | Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge |
3.2.8 | Betriebs- und Geschäftsausstattung |
3.2.9 | Pflanzen und Tiere |
3.2.10 | Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau |
3.3 | Finanzanlagen |
3.3.1 | Anteile an verbundenen Unternehmen |
3.3.2 | Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
3.3.3 | Beteiligungen |
3.3.4 | Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
3.3.5 | Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen |
3.3.6 | Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen |
3.3.7 | Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens |
3.3.8 | Sonstige Ausleihungen |
4 | Umlaufvermögen |
4.1 | Vorräte |
4.1.1 | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
4.1.2 | Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
4.1.3 | Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren |
4.1.4 | Geleistete Anzahlungen auf Vorräte |
4.2 | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
4.2.1 | Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen |
4.2.2 | Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
4.2.3 | Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
4.2.4 | Forderungen gegen Gesellschafter, Träger oder Mitglieder |
4.2.5 | Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich |
4.2.6 | Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
4.2.7. | Sonstige Vermögensgegenstände |
4.3 | Wertpapiere des Umlaufvermögens |
4.3.1 | Eigene Anteile |
4.3.2 | Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens |
4.4 | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der Europäischen Zentralbank, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
5 | Ausgleichsposten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
5.1 | Ausgleichsposten aus Darlehensförderung |
5.2 | Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung |
6 | Ausgleichsposten für latente Steuern |
7 | Rechnungsabgrenzungsposten |
7.1 | Disagio |
7.2 | Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten |
8 | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. |
(2) Die Passivseite der Gesamtbilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:
1 | Eigenkapital |
---|---|
1.1 | Gezeichnetes Kapital |
1.2 | Kapitalrücklage |
1.3 | Allgemeine Rücklage |
1.4 | Zweckgebundene Rücklagen |
1.5 | Gewinnrücklagen |
1.6 | Gesamtergebnisvortrag |
1.7 | Gesamterfolg |
1.8 | Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter |
1.9 | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2 | Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung |
3 | Sonderposten |
3.1 | Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich |
3.2 | Sonderposten zum Anlagevermögen |
3.2.1 | Sonderposten aus Zuwendungen |
3.2.2 | Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten |
3.2.3 | Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen |
3.3 | Sonderposten für den Gebührenausgleich |
3.4 | Sonderposten mit Rücklageanteil |
3.5 | Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten |
3.6 | Sonderposten aus Anzahlungen für Grabnutzungsentgelte |
3.7 | Sonstige Sonderposten |
4 | Rückstellungen |
4.1 | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
4.2 | Steuerrückstellungen |
4.3 | Rückstellungen für latente Steuern |
4.4 | Sonstige Rückstellungen |
5 | Verbindlichkeiten |
5.1 | Anleihen |
5.2 | Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen |
5.3 | Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen |
5.4 | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
5.5 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
5.6 | Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel |
5.7 | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen |
5.8 | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
5.9 | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Trägern oder Mitgliedern |
5.10 | Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich |
5.11 | Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
5.12 | Sonstige Verbindlichkeiten |
6 | Rechnungsabgrenzungsposten. |
(3) Die Zuordnung der von den Tochterorganisationen übernommenen Vermögens- und Schuldposten zu den in Absätzen 1 und 2 bestimmten Posten kann nach Maßgabe des überwiegenden Posteninhalts erfolgen. Eine Aufteilung der übernommenen Posten ist insoweit entbehrlich. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend.