§ 22c FlaggenRG
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)
Bundesrecht
Vierter Abschnitt – Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22c FlaggenRG
(weggefallen)