Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 10 FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Individualarbeitsrecht

    1. a)

      Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,

    2. b)

      Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,

    3. c)

      Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,

    4. d)

      Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,

    5. e)

      Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,

  2. 2.

    Kollektives Arbeitsrecht

    1. a)

      Tarifvertragsrecht,

    2. b)

      Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,

    3. c)

      Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,

  3. 3.

    Verfahrensrecht.