§ 2 FachkArbGB
Verordnung über die Bildung von Fachkammern beim Arbeitsgericht Berlin
Verordnung über die Bildung von Fachkammern beim Arbeitsgericht Berlin
Landesrecht Berlin
§ 2 FachkArbGB
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft.
(2) hier nicht wiedergegeben