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Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: EnteigG,SH
Gliederungs-Nr.: 214-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum

Vom 11. Juni 1874 (GS S. 221)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 301)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

- Gegenstandslos gewordene Textpassagen durch (...) ersetzt -

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Titel I 
Zulässigkeit der Enteignung1 bis 6
  
Titel II 
Von der Entschädigung7 bis 14
  
Titel III 
Enteignungsverfahren15 bis 43
  
1. 
Feststellung des Planes15 bis 23
  
2. 
Feststellung der Entschädigung24 bis 31
  
3. 
Vollziehung der Enteignung32 bis 38
  
4. 
Allgemeine Bestimmungen39 bis 43
  
Titel IV 
Wirkungen der Enteignung44 bis 53
  
Titel VI 
Schluss- und Übergangsbestimmungen54 bis 58