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Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: EnteigG,SL
Gliederungs-Nr.: 214-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum

Vom 11. Juni 1874 (PrGS S. 221)

Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)