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Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: EigBG
Gliederungs-Nr.: 2020.24
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt
(Eigenbetriebsgesetz - EigBG)

Vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Rechtsgrundlagen2
Zusammenfassung von Unternehmen3
Betriebssatzung4
Betriebsleitung5
Aufgaben der Betriebsleitung6
Vertretungsberechtigung der Betriebsleitung7
Betriebsausschuss8
Aufgaben des Betriebsausschusses9
Aufgaben des Gemeinderates10
Bedienstete beim Eigenbetrieb11
Vermögen des Eigenbetriebes12
Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit13
Wirtschaftsjahr14
Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Kostenrechnung15
Wirtschaftsplan16
Finanzplanung17
Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht18
Jahresabschluss und Lagebericht19
Sonderregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen20
Verordnungsermächtigung21