Art. 228 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht
Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Siebenter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts
Art. 228 EGStGB – Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen
Das Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1617), geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes vom 3. August 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 940), wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 30 wird aufgehoben.
- 2.
§ 33 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 4 Halbsatz 1 werden hinter dem Wort "Durchsuchungen" das Wort "und" durch einen Beistrich ersetzt und hinter dem Wort "Untersuchungen" die Worte "und sonstige Maßnahmen" eingefügt;
- b)
in Absatz 4 Halbsatz 2 wird die Verweisung "§ 101a Abs. 2 Satz 2" durch die Verweisung "§ 111l Abs. 2 Satz 2" ersetzt.