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Art. 134 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht

Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Vierter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Strafrechts

Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGStGB
Gliederungs-Nr.: 450-16
Normtyp: Gesetz

Art. 134 EGStGB – Wertpapierbereinigungsgesetz

§ 52 des Wertpapierbereinigungsgesetzes vom 19. August 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 295), geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 861), wird wie folgt geändert:

  1. a)
    Absatz 1 wird gestrichen; die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 1 und 2;
  2. b)
    in Absatz 1 werden die Worte "Diese Personen" durch die Worte "Die bei den Prüfstellen tätigen Personen" ersetzt.