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Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGGenTDurchfG
Gliederungs-Nr.: 2121-62
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
(EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)

Vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit1
Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft2
Beteiligung anderer Behörden des Bundes3
Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel3a
Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel3b
Überwachung4
Mitwirkung von Zollstellen5
Erlass von Rechtsverordnungen5a
Strafvorschriften6
Bußgeldvorschriften7
  
Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig istAnlage 1
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244).