Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 92 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Zweiter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Sechster Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens sowie des Verkehrswesens

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 92 EGAO – Güterkraftverkehrsgesetz

Das Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 1975 (Bundesgesetzblatt I S. 2132, 2480), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 14. Juli 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 1806), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 58 Abs. 1 Satz 2, in § 59 Abs. 2. und § 68 Abs. 2 Satz 2 wird jeweils das Wort "Reichsabgabenordnung" durch das Wort "Abgabenordnung" ersetzt.

  2. 2.

    § 78 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 2 Nr. 7 werden die Worte "den Offenbarungseid" durch die Worte "eine eidesstattliche Versicherung" ersetzt;

    2. b)

      in Absatz 3 werden die Worte "Ableistung des Offenbarungseides nach § 325 der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 284 der Abgabenordnung" ersetzt.