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Art. 34 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Erster Abschnitt – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 34 EGAO – Abschöpfungserhebungsgesetz

Das Abschöpfungserhebungsgesetz vom 25. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 453), zuletzt geändert durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes vom 3. August 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 940), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 2 Abs. 1 wird das Wort "Zollvergehen" durch das Wort "Zollstraftaten" ersetzt.

  2. 2.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort "Abschöpfungsschuld" durch das Wort "Abschöpfung" ersetzt;

    2. b)

      in Absatz 3 werden die Worte "einer Zollschuld" durch die Worte "eines Zolls" ersetzt.