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Eigenbetriebsverordnung (EBV)
Landesrecht Bayern
Titel: Eigenbetriebsverordnung (EBV)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: EBV
Gliederungs-Nr.: 2023-7-I
Normtyp: Gesetz

Eigenbetriebsverordnung (EBV)

Vom 29. Mai 1987 (GVBl. S. 195, BayRS 2023-7-I)

Zuletzt geändert durch § 1 Absatz 55 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Anwendung der Kommunalhaushaltsverordnungen2
(aufgehoben)3
Zusammenfassung von Eigenbetrieben4
  
Abschnitt 2 
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 
  
Vermögen des Eigenbetriebs5
Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit6
Leistungen im Verhältnis zwischen Eigenbetrieb und Gemeinde7
Gewinn und Verlust8
Vergabe von Aufträgen9
Kassenwirtschaft10
Wirtschaftsjahr11
Leitung des Rechnungswesens12
Wirtschaftsplan13
Erfolgsplan14
Vermögensplan15
Stellenplan16
Finanzplanung17
Buchführung und Kostenrechnung18
Zwischenberichte19
Jahresabschluss20
Bilanz21
Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht22
Anhang, Anlagennachweis23
Lagebericht24
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts25
  
Abschnitt 3 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsbestimmungen26
(weggefallen)27
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten28
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.