Anlage 6b DVO VIVBVEG
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Anhangteil
Anlage 6b DVO VIVBVEG – Sammelunterschriftenbogen (Volksbegehren)
nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Unterschriften von Stimmberechtigten zur Unterstützung des auf dem vorgehefteten Vorblatt näher umschriebenen Volksbegehrens
(bitte ergänzen: Kurzbezeichnung gemäß Anlage 6a): ............................................................
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | Datum der Eintragung | Persönliche und handschriftliche Unterschrift(2) | Bemerkungen(3) |
persönlich und handschriftlich, leserlich, möglichst in Druckbuchstaben | ||||||
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Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Verfahren des Volksbegehrens genutzt werden.
Bestätigung der Gemeinde der Hauptwohnung:
Es wird bescheinigt, dass die vorstehend unter den lfd. Nummern ............ Eingetragenen am Eintragungstag stimmberechtigt waren.
Gemeinde/Stadt ............................................, den ........................ 20...... | Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in (3) | ||
(Dienstsiegel) | Im Auftrag | ||
.............................................................................. | |||
(Unterschrift) |
(2) Amtl. Anm.:
Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.
Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.
(3) Amtl. Anm.:
Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere Einzelbestätigung der Stimmberechtigung oder über Eintragungsmängel
Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere Einzelbestätigung der Stimmberechtigung oder über Eintragungsmängel