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Anlage 6b DVO VIVBVEG
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: DVO VIVBVEG
Gliederungs-Nr.: 1111
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 6b DVO VIVBVEG – Sammelunterschriftenbogen (Volksbegehren)

nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Unterschriften von Stimmberechtigten zur Unterstützung des auf dem vorgehefteten Vorblatt näher umschriebenen Volksbegehrens

(bitte ergänzen: Kurzbezeichnung gemäß Anlage 6a): ............................................................

Lfd. Nr.NameVornameAnschrift
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Datum der EintragungPersönliche und handschriftliche Unterschrift(2)Bemerkungen(3)
 persönlich und handschriftlich, leserlich, möglichst in Druckbuchstaben  
       
1      
       
2      
       
3      
       
4      
       
5      
       
6      
       
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19      
       
20      

Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Verfahren des Volksbegehrens genutzt werden.

Bestätigung der Gemeinde der Hauptwohnung:

Es wird bescheinigt, dass die vorstehend unter den lfd. Nummern ............ Eingetragenen am Eintragungstag stimmberechtigt waren.

Gemeinde/Stadt ............................................, den ........................ 20......Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in (3)
  (Dienstsiegel)Im Auftrag
 ..............................................................................
 (Unterschrift)
(2) Amtl. Anm.:
Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.
(3) Amtl. Anm.:
Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere Einzelbestätigung der Stimmberechtigung oder über Eintragungsmängel