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Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: DSchG,ST
Gliederungs-Nr.: 2242.1
Normtyp: Gesetz

Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Vom 21. Oktober 1991 (GVBl. LSA S. 368, 1992 S. 310)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 769)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. Abschnitt 
  
Grundsätze1
Begriffsbestimmung2
  
II. Abschnitt 
  
Oberste Denkmalbehörde3
Denkmalschutzbehörden4
Denkmalfachamt5
Ehrenamtliche Beauftragte und Denkmalräte6
Mitwirkung von Einrichtungen und Vereinigungen7
Zuständigkeiten8
  
III. Abschnitt 
  
Erhaltungspflicht9
Grenzen der Eingriffe in Kulturdenkmale10
Vorkaufsrecht11
Schatzregal, Ablieferungspflicht12
Vorübergehende Überlassung13
  
IV. Abschnitt 
  
Genehmigungspflichten14
Antragstellung15
Auskunfts- und Duldungspflichten16
Anzeigepflicht17
Denkmalverzeichnis18
  
V. Abschnitt 
  
Enteignung und Entschädigung19
  
VI. Abschnitt 
  
Finanzierung20
  
VII. Abschnitt 
  
Zerstörung eines Kulturdenkmals21
Ordnungswidrigkeiten22
  
VIII. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
außer Kraft23
In-Kraft-Treten24