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Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: DSchG,SH
Gliederungs-Nr.: 224-11
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz der Denkmale
(Denkmalschutzgesetz)

Vom 30. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. 2015 S. 2)

Geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 508)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 224-11

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:

Präambel

Grundlage für die Gestaltung der Zukunft ist die Erinnerung an die Vergangenheit. Sie stützt sich auf Orte, bewegliche und unbewegliche Objekte und immaterielle Zeugnisse wie Sprache, Brauchtum, traditionelle Handwerkstechniken oder Musik. Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, diesem Grundbedürfnis des Einzelnen und der Gesellschaft nach Erinnerung zu dienen. Dies setzt die Zusammenarbeit von Behörden und Eigentümerinnen und Eigentümern, aber auch von anderen Betroffenen, z.B. Nutzerinnen und Nutzern oder ehrenamtlich Tätigen voraus. Denkmale sind materielle Zeugen menschlichen Wirkens. Sie dokumentieren historische Ereignisse und Entwicklungen, künstlerische Leistungen, technische Errungenschaften, soziale Lebenswirklichkeiten, unabhängig davon ob diese heute positiv oder negativ bewertet werden. Sie sind Teil des heutigen Lebensraumes und der heutigen Kultur. Durch Denkmale schützt und vertieft die Gesellschaft ihre Identität sowie Toleranz und Solidarität mit verschiedenen Gruppierungen, einschließlich den Minderheiten. Denkmalschutz und Denkmalpflege ermöglichen es künftigen Generationen, Geschichte zu erfahren, wahrzunehmen, zu interpretieren und zu hinterfragen. Erkenntnisse über Denkmale müssen daher öffentlich zugänglich sein. Daher ist es der Gesellschaft ein Anliegen, den überlieferten Denkmalbestand zu erhalten. Eine angemessene Nutzung begünstigt die langfristige Erhaltung. Jede Nutzung muss sich an der Substanzerhaltung orientieren.

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Denkmalschutz und Denkmalpflege1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich2
Denkmalschutzbehörden3
Öffentliche Planungen und Maßnahmen, Welterbe4
Vertrauensleute5
Denkmalrat und Denkmalbeiräte6
Datenschutz7
  
Abschnitt 2 
Schutz von Denkmalen 
  
Schutz von unbeweglichen Kulturdenkmalen8
Unterschutzstellung von beweglichen Kulturdenkmalen9
Ausweisung von Schutzzonen10
  
Abschnitt 3 
Umgang mit Denkmalen 
  
Handhabung des Gesetzes11
Genehmigungspflichtige Maßnahmen12
Verfahren bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen13
Kostenpflicht bei Eingriffen14
Funde15
Erhaltung des Denkmals16
Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden17
  
Abschnitt 4 
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 
  
Ordnungswidrigkeiten18
Straftaten19
  
Abschnitt 5 
Enteignung 
  
Vorübergehende Inbesitznahme eines Kulturdenkmals20
Enteignung21
  
Abschnitt 6 
Schlussvorschriften 
  
Gebühren22
Staatsverträge mit Religionsgemeinschaften23
Übergangsvorschriften24
Inkrafttreten25
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.