Art. 2 BremSchulGÄG
Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Landesrecht Bremen
Art. 2 BremSchulGÄG – Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Red. Anm.: Hier nicht wiedergegeben; die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.