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Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremLMG
Gliederungs-Nr.: 225-h-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG)

Vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 309, 377, 2013 S. 85)

Außer Kraft am 25. Mai 2018 durch § 66 Satz 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 177) (1)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Zulassung von Rundfunkprogrammen 
  
Zulassung3
Zulassungsvoraussetzungen4
Zulassungsgrundsätze zur Sicherung der Vielfalt5
Inhalt der Zulassung6
Antragsverfahren, Mitwirkungspflicht7
Auskunftsrecht und Ermittlungsbefugnisse8
Vereinfachtes Zulassungsverfahren9
Rücknahme10
Widerruf11
  
Abschnitt 3 
Anforderungen an Rundfunkprogramme und Veranstalter 
  
Programmauftrag12
Vielfalt13
Programmgrundsätze14
Werbung, Sponsoring, Teleshopping, Gewinnspiele15
Verantwortlichkeit16
Eingabe- und Beschwerderecht, Auskunftspflicht17
Aufzeichnungspflicht und Einsichtnahmerecht18
Gegendarstellungsrecht19
Verlautbarungsrecht20
Besondere Finanzierungsarten21
  
Abschnitt 4 
Weiterverbreitung 
  
Zulässigkeit der Weiterverbreitung22
Weiterverbreitungsgrundsätze23
Verfahren24
  
Abschnitt 5 
Übertragungskapazitäten 
  
Unterabschnitt 1 
Terrestrik und Satelliten 
  
Kapitel 1 
Zuordnung 
  
Zuordnung von Übertragungskapazitäten25
Zuordnungsverfahren26
Rücknahme und Widerruf26a
Zuordnung von Übertragungskapazitäten zwischen Ländern27
  
Kapitel 2 
Zuweisung 
  
Zuweisung von Übertragungskapazitäten durch die Landesmedienanstalt28
Verfahren, Antrag, Mitwirkungspflichten29
Auswahlkriterien30
Inhalt der Zuweisung31
Rücknahme der Zuweisung32
Widerruf der Zuweisung33
  
Unterabschnitt 2 
Kabelnetze 
  
Anwendungsbereich34
Digitalisierung der Kabelnetze35
Rangfolge36
Mitwirkungspflichten37
Untersagung38
  
Abschnitt 6 
Bürgerrundfunk 
  
Aufgabe und Nutzung39
Offener Kanal40
Ereignisrundfunk41
Medienkompetenz42
Verbreitung43
Satzungsermächtigung44
  
Abschnitt 7 
Bremische Landesmedienanstalt 
  
Aufgaben, Rechtsform und Organe45
Medienkompetenz46
Modellversuche47
Aufsicht über private Rundfunkveranstalter48
Zusammensetzung des Medienrates49
Mitgliedschaft, persönliche Voraussetzungen50
Wahl und Amtszeit des Medienrates50a
Aufgaben und Arbeitsweise des Medienrates, Kostenerstattung51
Aufgaben der Direktorin oder des Direktors52
Wahl, Amtsdauer, Abberufung der Direktorin oder des Direktors53
Finanzierung und Haushaltswesen54
Rechtsaufsicht55
  
Abschnitt 8 
Datenschutz 
  
Geltung von Datenschutzvorschriften56
Datenschutzkontrolle57
Datenverarbeitung für publizistische Zwecke58
  
Abschnitt 9 
Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten59
Ausführungsbestimmung zu § 35 des Rundfunkstaatsvertrages60
Zuständigkeit für den Datenschutz61
Aufsicht bei Telemedien62
Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten63
Übergangsvorschrift64
Überprüfungsklausel65
Inkrafttreten, Außerkrafttreten66
(1) Red. Anm.:

zur weiteren Anwendung s. § 64 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 177)