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Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremBGG
Gliederungs-Nr.: 86-e-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)

Vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 608, 610) (1)

Zuletzt geändert durch Nummer 2c in Verbindung mit Anlage 3 der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt1
Geltungsbereich2
Besondere Belange von Frauen, Kindern und Eltern oder anderer Sorgeberechtigter mit Behinderungen; Benachteiligung aus mehreren Gründen3
Menschen mit Behinderungen4
Barrierefreiheit5
Zielvereinbarungen6
  
Abschnitt 2 
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit 
  
Benachteiligungsverbot7
Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr8
Gebärdensprache, Kommunikationshilfen und deren Verwendung9
Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken10
Verständlichkeit und Leichte Sprache11
  
Abschnitt 3 
Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen 
  
Öffentliche Stellen der Freien Hansestadt Bremen12
Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen der Freien Hansestadt Bremen13
Erklärung zur Barrierefreiheit14
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik15
Durchsetzungsverfahren16
Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit17
Verordnungsermächtigung18
Datenverarbeitung19
  
Abschnitt 4 
Rechtsbehelfe 
  
Verbandsklagerecht20
Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren21
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung22
  
Abschnitt 5 
Beauftragte oder Beauftragter der Freien Hansestadt Bremen für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
  
Amt der oder des Landesbehindertenbeauftragten23
Aufgaben und Befugnisse24
  
Abschnitt 6 
Landesteilhabebeirat 
  
Landesteilhabebeirat25
  
Abschnitt 7 
Förderung der Partizipation 
  
Förderung der Partizipation26
  
Abschnitt 8 
Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelungen27
Übergangsregelungen für die Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen28
Aufhebung einer Verordnung29
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Bremischen Gesetzes zur Weiterentwicklung des Bremischen Behindertengleichstellungsrechts vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 608)