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§ 56 BLV
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
Bundesrecht

Abschnitt 6 – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BLV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-3-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 56 BLV – Folgeänderungen

(1) Die Bundespolizei-Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2003 (BGBl. I S. 143), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 10 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 11 Absatz 5 Satz 3 wird nach der Angabe "§ 12 Abs. 5 Satz 3 bis 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  2. 2.

    In § 23 Satz 1 wird die Angabe "die §§ 38 und 39 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 22 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    § 24 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

      "(1) Für besondere Fachverwendungen können in den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei Beamtinnen und Beamte aus Laufbahnen außerhalb des Polizeivollzugsdienstes abweichend von § 22 im Rahmen ihrer Laufbahnbefähigung übernommen werden."

    2. b)

      In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "Abweichend von Absatz 1 Nr. 2" durch die Angabe "In den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei" ersetzt.

  4. 4.

    In § 26 wird die Angabe "§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§§ 48 bis 50 mit Ausnahme des § 50 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung sowie die Regelungen des § 41a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 13. Februar 2009 geltenden Fassung" ersetzt.

(2) In § 18 Absatz 5 Satz 1 der EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung vom 2. November 1995 (BGBl. I S. 1493) wird nach der Angabe "§ 15 Abs. 2 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(3) Die Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag vom 27. August 2003 (BGBl. I S. 1678), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 26 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 20 wird die Angabe "§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§§ 48 bis 50 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  2. 2.

    In § 21 wird die Angabe "§ 42 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 47 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(4) In § 29 der Kriminal-Laufbahnverordnung vom 20. April 2004 (BGBl. I S. 682), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 27 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird die Angabe "§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§§ 48 bis 50 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(5) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 15. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2652), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(6) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 11. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2640), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 22 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    § 25 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 26 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(7) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom 8. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2612), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 28 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    § 25 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(8) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom 12. Juli 2001 (BGBl. I S. 1578), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. August 2008 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    § 25 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  3. 3.

    In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 44 Absatz 2 wird nach der Angabe "§ 45 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(9) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst vom 15. Juni 2004 (BGBl. I S. 1088), die durch Artikel 3 Absatz 24 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden Nummern 2 bis 6.

  2. 2.

    § 5 Absatz 2 Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

    1. "6.

      gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch."

  3. 3.

    In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe "§ 4 Nr. 7" durch die Angabe "§ 4 Nummer 6" ersetzt.

(10) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1591), die zuletzt durch die Verordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1961) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden Nummern 2 bis 6.

  2. 2.

    § 5 Absatz 2 Nummer 8 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Buchstabe b wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nach Buchstabe c wird das Wort "und" durch einen Punkt ersetzt.

    3. c)

      Buchstabe d wird aufgehoben.

  3. 3.

    In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe "§ 4 Nr. 7" durch die Angabe "§ 4 Nummer 6" ersetzt.

  4. 4.

    In § 9 Absatz 2 wird die Angabe "§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(11) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst vom 28. Juli 2004 (BGBl. I S. 1939), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 26 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden Nummern 2 bis 6.

  2. 2.

    § 5 Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Buchstabe b wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nach Buchstabe c wird das Wort "und" durch einen Punkt ersetzt.

    3. c)

      Buchstabe d wird aufgehoben.

  3. 3.

    In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe "§ 4 Nr. 7" durch die Angabe "§ 4 Nummer 6" ersetzt.

  4. 4.

    In § 9 Absatz 2 wird die Angabe "§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(12) Die Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1682), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. Januar 2009 (BGBl. I S. 45) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    § 25 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      Absatz 2 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        In Satz 4 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

      2. bb)

        In Satz 6 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 5 Satz 3 und Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  3. 3.

    In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 1 und in § 33b Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 29 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe "§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(13) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1693), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. Januar 2009 (BGBl. I S. 47) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    § 25 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      Absatz 2 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        In Satz 4 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

      2. bb)

        In Satz 6 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 5 Satz 3 und Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  3. 3.

    In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 1 und § 33b Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 29 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe "§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(14) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesanstalt für Arbeit vom 7. August 2001 (BGBl. I S. 2222), die durch Artikel 3 Absatz 41 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 1 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe "§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 35 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  2. 2.

    § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In den Nummern 2 und 3 wird jeweils die Angabe "(§ 5 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung)" durch die Angabe "(§ 7 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 der Bundeslaufbahnverordnung)" ersetzt.

    2. b)

      In Nummer 5 wird die Angabe "(§ 6 der Bundeslaufbahnverordnung)" durch die Angabe "(§ 42 der Bundeslaufbahnverordnung)" ersetzt.

  3. 3.

    § 5 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  4. 4.

    In § 41 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 16 und 28 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  5. 5.

    In § 43 wird nach der Angabe "§§ 16 und 29 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  6. 6.

    In § 44 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "(§ 27 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung)" durch die Angabe "(§ 20 der Bundeslaufbahnverordnung)" ersetzt.

(15) § 8 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1303), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 29 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

  2. 2.

    Nummer 2 wird aufgehoben.

  3. 3.

    Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

(16) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2767), die durch Artikel 3 Absatz 42 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    § 9 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 2 wird die Angabe "§ 25 Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 13 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    § 26 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(17) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Wetterdienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr vom 1. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2595), die durch Artikel 3 Absatz 47 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden Nummern 2 und 3.

  2. 2.

    In § 7 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe "§ 4 Nr. 4" durch die Angabe "§ 4 Nummer 3" ersetzt.

(18) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 983), die durch Artikel 3 Absatz 46 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 2 bis 4.

  2. 2.

    In § 7 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe "§ 4 Nr. 4" durch die Angabe "§ 4 Nummer 3" ersetzt.

  3. 3.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  4. 4.

    § 25 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 16 und 28 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 28 Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  5. 5.

    In § 26 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 16 und 29 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(19) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes vom 25. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2779), die durch Artikel 3 Absatz 32 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 22 Absatz 1 wird die Angabe "§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 36 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(20) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 28. November 2001 (BGBl. I S. 3327), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1414) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    In § 23 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 24 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(21) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 779), die durch Artikel 3 Absatz 44 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    In § 27 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 28 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(22) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3739), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 36 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    § 24 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 25 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  5. 5.

    In § 43 wird die Angabe "§ 27 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 20 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  6. 6.

    In § 44 Absatz 3 wird nach der Angabe "§ 45 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(23) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes vom 20. Februar 2002 (BGBl. I S. 935), die durch Artikel 3 Absatz 40 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(24) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2057) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    In § 36 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(25) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr vom 6. März 2002 (BGBl. I S. 1031), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 48 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    In § 37 wird die Angabe "§ 20 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 19 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(26) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom 12. März 2002 (BGBl. I S. 1066), die durch Artikel 3 Absatz 38 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 15 Satz 3 wird die Angabe "und müssen die Höchstaltersgrenzen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen" gestrichen.

(27) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom 12. März 2002 (BGBl. I S. 1069), die durch Artikel 3 Absatz 37 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden Nummern 2 und 3.

  2. 2.

    § 15 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 1 wird die Angabe "§ 4 Nr. 3" durch die Angabe "§ 4 Nummer 2" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 3 wird die Angabe "und müssen die Höchstaltersgrenzen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen" gestrichen.

  3. 3.

    In § 17 Absatz 1 wird nach der Angabe "§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 18 Absatz 1 wird nach der Angabe "§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(28) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - vom 6. März 2002 (BGBl. I S. 1097), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 50 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    In § 24 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(29) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - vom 6. März 2002 (BGBl. I S. 1051), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 49 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

    4. d)

      In der neuen Nummer 2 wird die Angabe "§ 30 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 17 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 31 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(30) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - vom 17. April 2002 (BGBl. I S. 1444), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 51 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(31) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes vom 13. Juni 2002 (BGBl. I S. 1843) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 2 bis 4.

  2. 2.

    In § 14 Absatz 1 wird nach der Angabe "§§ 16 und 33 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(32) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Archivdienst des Bundes vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3187), die durch Artikel 3 Absatz 33 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden Nummern 2 und 3.

  2. 2.

    In § 5 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe "(§ 4 Nr. 4)" durch die Angabe "§ 4 Nummer 3" ersetzt.

(33) § 4 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom 17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4555), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 35 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

  2. 2.

    Nummer 2 wird aufgehoben.

  3. 3.

    Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

(34) § 4 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes vom 17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4558), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 34 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

  2. 2.

    Nummer 2 wird aufgehoben.

  3. 3.

    Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

(35) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst - Fachrichtung Bahnwesen - vom 21. November 2002 (BGBl. I S. 4438), die durch Artikel 3 Absatz 39 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    § 19 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 6 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 20 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(36) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vom 25. Mai 2003 (BGBl. I S. 750), die durch Artikel 3 Absatz 55 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    § 21 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 6 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  3. 3.

    In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(37) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes vom 21. Januar 2004 (BGBl. I S. 105), die durch Artikel 3 Absatz 54 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

  2. 2.

    In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(38) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes vom 20. August 2004 (BGBl. I S. 2230), die durch Artikel 3 Absatz 29 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 5 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

    4. d)

      In der neuen Nummer 2 wird die Angabe "§ 30 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 17 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

  2. 2.

    In § 10 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 31 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

  3. 3.

    § 18 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 6 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 19 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  5. 5.

    In § 36 wird die Angabe "§ 5 Nr. 3" durch die Angabe "§ 5 Nummer 2" ersetzt.

  6. 6.

    In § 40 wird die Angabe "§ 5 Nr. 3" durch die Angabe "§ 5 Nummer 2" ersetzt.

  7. 7.

    In § 44 Absatz 2 wird die Angabe "§ 5 Nr. 3" durch die Angabe "§ 5 Nummer 2" ersetzt.

  8. 8.

    In § 48 Absatz 2 wird die Angabe "§ 5 Nr. 3" durch die Angabe "§ 5 Nummer 2" ersetzt.

  9. 9.

    In § 52 Absatz 1 wird die Angabe "§ 5 Nr. 3" durch die Angabe "§ 5 Nummer 2" ersetzt.

(39) In Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 7 Satz 3 des Verwendungsförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2091), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 72 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird nach der Angabe "§ 12 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(40) In § 8 Absatz 2 Satz 5 und § 11 Absatz 1 Satz 7 und Absatz 3 Satz 7 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861, 2962), das durch Artikel 15 Absatz 32 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe "§ 10 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 25 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(41) Die Postlaufbahnverordnung vom 22. Juni 1995 (BGBl. I S. 868), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. April 2004 (BGBl. I S. 680) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 2 Absatz 2 wird nach der Angabe "§ 7 Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  2. 2.

    § 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Im ersten Halbsatz wird nach der Angabe "§ 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      Im zweiten Halbsatz wird nach der Angabe "§ 7 Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt.

  3. 3.

    In § 4 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 2 Abs. 1 bis 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 6 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  5. 5.

    § 6 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 1 wird nach der Angabe "§ 5a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Satz 2 wird nach der Angabe "§ 5a Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  6. 6.

    In § 7 Absatz 2 wird nach der Angabe "§ 11 Satz 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  7. 7.

    In § 8 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe "§ 7 Abs. 5 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt.

  8. 8.

    § 9 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

    2. b)

      In Absatz 2 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  9. 9.

    In § 10 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  10. 10.

    In § 11 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  11. 11.

    In § 12 Satz 4 wird nach der Angabe "§ 4 Abs. 2 bis 4 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  12. 12.

    In § 13 wird nach der Angabe "§§ 40 und 41 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  13. 13.

    In § 14 Satz 2 wird nach der Angabe "§ 42 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  14. 14.

    In § 15 wird nach der Angabe "§ 44 Abs. 1 Nr. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(42) Die Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten vom 21. Juni 2004 (BGBl. I S. 1287) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 7 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a Abs. 1 und 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  2. 2.

    In § 10 Absatz 3 Satz 1 und § 40 Absatz 3 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe "§ 33a Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  3. 3.

    In den §§ 11, 24 und 41 wird jeweils nach der Angabe "§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 14 Absatz 2 Satz 1, § 27 Absatz 2 Satz 1 und § 44 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe "§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  5. 5.

    In § 19 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 8 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  6. 6.

    In § 20 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a Abs. 1, 3 und 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  7. 7.

    In den §§ 33 und 35 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe "§ 27 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  8. 8.

    In § 37 wird nach der Angabe "§§ 33 und 33a Abs. 1, 4 und 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  9. 9.

    In § 50 wird nach der Angabe "§ 5a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  10. 10.

    In § 52 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 5a Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(43) Die Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten vom 30. November 2004 (BGBl. I S. 3185) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 7 Absatz 1 wird nach der Angabe "§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  2. 2.

    In § 11 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 8 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  3. 3.

    In § 12 wird nach der Angabe "§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 15 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  5. 5.

    In § 16 wird nach der Angabe "§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  6. 6.

    In § 18 Absatz 2 wird die Angabe "§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 33b Absatz 2 Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," ersetzt.

  7. 7.

    In § 19 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  8. 8.

    In den §§ 24 und 26 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe "§ 27 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  9. 9.

    In § 27 Absatz 1 wird nach der Angabe "§ 5a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(44) Die Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten vom 25. August 2005 (BGBl. I S. 2602) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 7 Absatz 1 wird nach der Angabe "§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  2. 2.

    In § 11 wird nach der Angabe "§ 33 Abs. 8 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  3. 3.

    In § 12 wird nach der Angabe "§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 15 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33a Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  5. 5.

    In § 16 wird nach der Angabe "§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  6. 6.

    In § 18 Absatz 2 wird die Angabe "§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe "§ 33b Absatz 2 Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," ersetzt.

  7. 7.

    In § 19 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe "§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  8. 8.

    In den §§ 24 und 26 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe "§ 27 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  9. 9.

    In § 27 Absatz 1 wird nach der Angabe "§ 5a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(45) Die Eisenbahn-Laufbahnverordnung vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2703), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 113 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 14 Absatz 3 wird nach der Angabe "§ 6 Abs. 2 bis 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt.

  2. 2.

    In § 16 Absatz 1 wird nach der Angabe "§ 11 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  3. 3.

    In § 17 Absatz 2 wird nach der Angabe "§ 12 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

  4. 4.

    In § 20 Satz 5 wird nach der Angabe "§ 4 Abs. 2 bis 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(46) In § 1 Nummer 26 der DBAG-Zuständigkeitsverordnung vom 1. Januar 1994 (BGBl. I S. 53), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird nach der Angabe "§ 4 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.