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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: BlnDSG
Gliederungs-Nr.: 205-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung
(Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG)

Vom 13. Juni 2018 (GVBl. S. 418) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1121)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Kapitel 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Zweck1
Anwendungsbereich2
  
Kapitel 2 
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Verarbeitung personenbezogener Daten3
  
Kapitel 3 
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen 
  
Benennung4
Stellung5
Aufgaben6
  
Kapitel 4 
Berliner Beauftragte oder Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 
  
Errichtung7
Zuständigkeit8
Ernennung und Beendigung des Amtsverhältnisses9
Rechtsstellung10
Aufgaben11
Tätigkeitsbericht12
Befugnisse13
  
Teil 2 
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679 
  
Kapitel 1 
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten14
Verarbeitung zu anderen Zwecken15
Verantwortlichkeit bei der Übermittlung personenbezogener Daten16
  
Kapitel 2 
Besondere Verarbeitungssituationen 
  
Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken17
Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten18
Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit19
Videoüberwachung20
Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken parlamentarischer Kontrolle20a
Gemeinsames Verfahren und automatisiertes Verfahren auf Abruf21
Fernmess- und Fernwirkdienste22
  
Kapitel 3 
Rechte der betroffenen Personen 
  
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten23
Auskunftsrecht der betroffenen Person24
Recht auf Löschung25
  
Kapitel 4 
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter 
  
Spezifische technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung einer rechtmäßigen Verarbeitung26
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person27
  
Kapitel 5 
Sanktionen 
  
Geldbußen28
Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschriften29
  
Teil 3 
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 
  
Kapitel 1 
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Anwendungsbereich30
Begriffsbestimmungen31
Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten32
  
Kapitel 2 
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 
  
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten33
Verarbeitung zu anderen Zwecken34
Verarbeitung zu wissenschaftlichen, historischen, archivarischen und statistischen Zwecken35
Verarbeitung zu besonderen Untersuchungszwecken35a
Einwilligung36
Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen37
Datengeheimnis38
Automatisierte Einzelentscheidung39
Gemeinsames Verfahren und automatisiertes Verfahren auf Abruf40
  
Kapitel 3 
Rechte der betroffenen Person 
  
Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen41
Benachrichtigung betroffener Personen42
Auskunftsrecht43
Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung44
Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person45
Anrufung der oder des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit46
Rechtsschutz gegen Entscheidungen oder bei Untätigkeit der oder des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit47
  
Kapitel 4 
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter 
  
Auftragsverarbeitung48
Gemeinsam Verantwortliche49
Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung50
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Berliner Beauftragte oder den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit51
Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten52
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung53
Zusammenarbeit mit der oder dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit54
Anhörung der oder des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit55
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten56
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen57
Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen58
Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen59
Verfahren bei Übermittlungen60
Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung61
Protokollierung62
Vertrauliche Meldung von Verstößen63
  
Kapitel 5 
Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen 
  
Allgemeine Voraussetzungen64
Datenübermittlung bei geeigneten Garantien65
Datenübermittlung ohne geeignete Garantien66
Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten67
  
Kapitel 6 
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden 
  
Gegenseitige Amtshilfe68
  
Kapitel 7 
Haftung und Sanktionen 
  
Schadensersatz und Entschädigung69
Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschriften70
  
Teil 4 
Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 
  
Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen71
  
Teil 5 
Schlussvorschrift 
  
Übergangsvorschriften72
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Berliner Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU vom 13. Juni 2018 (GVBl. S. 418)