Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 6 BewG§81DV
Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BewG§81DV
Gliederungs-Nr.: 610-7-5
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 6 BewG§81DV

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.