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Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Bundesrecht
Titel: Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BBiG
Gliederungs-Nr.: 806-22
Normtyp: Gesetz

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ziele und Begriffe der Berufsbildung1
Lernorte der Berufsbildung2
Anwendungsbereich3
  
Teil 2 
Berufsbildung 
  
Kapitel 1 
Berufsausbildung 
  
Abschnitt 1 
Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen 
  
Anerkennung von Ausbildungsberufen4
Ausbildungsordnung5
Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen6
Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer7
Teilzeitberufsausbildung7a
Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer8
Regelungsbefugnis9
  
Abschnitt 2 
Berufsausbildungsverhältnis 
  
Unterabschnitt 1 
Begründung des Ausbildungsverhältnisses 
  
Vertrag10
Vertragsniederschrift11
Nichtige Vereinbarungen12
  
Unterabschnitt 2 
Pflichten der Auszubildenden 
  
Verhalten während der Berufsausbildung13
  
Unterabschnitt 3 
Pflichten der Ausbildenden 
  
Berufsausbildung14
Freistellung, Anrechnung15
Zeugnis16
  
Unterabschnitt 4 
Vergütung 
  
Vergütungsanspruch und Mindestvergütung17
Bemessung und Fälligkeit der Vergütung18
Fortzahlung der Vergütung19
  
Unterabschnitt 5 
Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses 
  
Probezeit20
Beendigung21
Kündigung22
Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung23
  
Unterabschnitt 6 
Sonstige Vorschriften 
  
Weiterarbeit24
Unabdingbarkeit25
Andere Vertragsverhältnisse26
  
Abschnitt 3 
Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal 
  
Eignung der Ausbildungsstätte27
Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen28
Persönliche Eignung29
Fachliche Eignung30
Europaklausel31
Sonstige ausländische Vorqualifikationen31a
Überwachung der Eignung32
Untersagung des Einstellens und Ausbildens33
  
Abschnitt 4 
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse 
  
Einrichten, Führen34
Eintragen, Ändern, Löschen35
Antrag und Mitteilungspflichten36
  
Abschnitt 5 
Prüfungswesen 
  
Abschlussprüfung37
Prüfungsgegenstand38
Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen39
Zusammensetzung, Berufung40
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung41
Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung42
Zulassung zur Abschlussprüfung43
Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen44
Zulassung in besonderen Fällen45
Entscheidung über die Zulassung46
Prüfungsordnung47
Zwischenprüfungen48
Zusatzqualifikationen49
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen50
Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen50a
  
Abschnitt 6 
Interessenvertretung 
  
Interessenvertretung51
Verordnungsermächtigung52
  
Kapitel 2 
Berufliche Fortbildung 
  
Abschnitt 1 
Fortbildungsordnungen des Bundes 
  
Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung53
Fortbildungsstufen53a
Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin53b
Bachelor Professional53c
Master Professional53d
Anpassungsfortbildungsordnungen53e
  
Abschnitt 2 
Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen 
  
Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen54
  
Abschnitt 3 
Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen 
  
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen55
Fortbildungsprüfungen56
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen57
  
Kapitel 3 
Berufliche Umschulung 
  
Umschulungsordnung58
Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen59
Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf60
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen61
Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen62
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen63
  
Kapitel 4 
Berufsbildung für besondere Personengruppen 
  
Abschnitt 1 
Berufsbildung behinderter Menschen 
  
Berufsausbildung64
Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen65
Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen66
Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung67
  
Abschnitt 2 
Berufsausbildungsvorbereitung 
  
Personenkreis und Anforderungen68
Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung69
Überwachung, Beratung70
  
Teil 3 
Organisation der Berufsbildung 
  
Kapitel 1 
Zuständige Stellen; zuständige Behörden 
  
Abschnitt 1 
Bestimmung der zuständigen Stelle 
  
Zuständige Stellen71
Bestimmung durch Rechtsverordnung72
Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes73
Erweiterte Zuständigkeit74
Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts75
  
Abschnitt 2 
Überwachung der Berufsbildung 
  
Überwachung, Beratung76
  
Abschnitt 3 
Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle 
  
Errichtung77
Beschlussfähigkeit, Abstimmung78
Aufgaben79
Geschäftsordnung80
  
Abschnitt 4 
Zuständige Behörden 
  
Zuständige Behörden81
  
Kapitel 2 
Landesausschüsse für Berufsbildung 
  
Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung82
Aufgaben83
  
Teil 4 
Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik 
  
Ziele der Berufsbildungsforschung84
Ziele der Berufsbildungsplanung85
Berufsbildungsbericht86
Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik87
Erhebungen88
  
Teil 5 
Bundesinstitut für Berufsbildung 
  
Bundesinstitut für Berufsbildung89
Aufgaben90
Organe91
Hauptausschuss92
Präsident oder Präsidentin93
Wissenschaftlicher Beirat94
Ausschuss für Fragen behinderter Menschen95
Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung96
Haushalt97
Satzung98
Personal99
Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung100
  
Teil 6 
Bußgeldvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften101
  
Teil 7 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit102
Fortgeltung bestehender Regelungen103
Übertragung von Zuständigkeiten104
Evaluation105
Übergangsregelung106
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes

Auf Grund des Artikels 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2522) wird nachstehend der Wortlaut des Berufsbildungsgesetzes in der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    das am 1. April 2005 in Kraft getretene Gesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931),

  2. 2.

    den am 8. November 2006 in Kraft getretenen Artikel 232 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),

  3. 3.

    den am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Artikel 9b des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246),

  4. 4.

    den am 1. August 2009 in Kraft getretenen Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2917; 2009 I S. 23),

  5. 5.

    den am 12. Februar 2009 in Kraft getretenen Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160),

  6. 6.

    den am 1. April 2012 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515),

  7. 7.

    den am 1. April 2012 in Kraft getretenen Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854),

  8. 8.

    den am 1. August 2013 in Kraft getretenen Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749),

  9. 9.

    den am 8. September 2015 in Kraft getretenen Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474),

  10. 10.

    den am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Artikel 19 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234),

  11. 11.

    den am 5. April 2017 in Kraft getretenen Artikel 149 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626),

  12. 12

    den am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581),

  13. 13.

    den am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.