Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) 
Landesrecht Brandenburg
Titel: Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) 
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgWG
Gliederungs-Nr.: 753-1
Normtyp: Gesetz

Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) 1)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20)

Zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Kapitel 1 
Einleitende Bestimmungen 
  
Sachlicher Geltungsbereich1
Verordnungsermächtigung (zu § 23 Absatz 3 und § 24 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes)2
  
Kapitel 2 
Gewässer 
  
Abschnitt 1 
Einteilung der oberirdischen Gewässer 
  
Einteilung3
(weggefallen)4
  
Abschnitt 2 
Eigentumsverhältnisse an den Gewässern 
  
Eigentum an Gewässern5
Eigentumsgrenzen6
(weggefallen)7
Uferlinie8
Verlandung9
Überflutung10
Uferabriss11
Neues Gewässerbett12
Inseln, verlassenes Gewässerbett13
Gewässerentwicklung durch Gewässerunterhaltung14
  
Kapitel 3 
Schutz der Gewässer 
  
Abschnitt 1 
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz 
  
Wasserschutzgebiete (zu §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes)15
Verfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten gemäß § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Wasserhaushaltsgesetzes16
Besondere Vorschriften für Billigkeitsausgleichszahlungen (zu § 52 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)17
Heilquellenschutz (zu § 53 des Wasserhaushaltsgesetzes)18
(weggefallen)19
  
Abschnitt 2 
Wassergefährdende Stoffe 
  
(weggefallen)20
Verhütung von Gewässerschäden; Meldepflicht21
(weggefallen)22
  
Kapitel 4 
Bewirtschaftung der Gewässer 
  
(weggefallen)23
Grundlagen der Bewirtschaftung, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (zu §§ 82 bis 84 des Wasserhaushaltsgesetzes)24
(weggefallen)25
(weggefallen)26
Veränderungssperren (zu § 86 des Wasserhaushaltsgesetzes)27
  
Kapitel 5 
Benutzung der Gewässer 
  
Abschnitt 1 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Inhalt von Erlaubnis und Bewilligung (zu § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes)28
Erteilung und Widerruf der Erlaubnis29
Anzeige des Übergangs der Erlaubnis oder der Bewilligung (zu § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes)30
(weggefallen)31
(weggefallen)32
Zusammentreffen von Erlaubnis- und Bewilligungsanträgen33
(weggefallen)34
Erfordernisse für den Antrag35
Verzicht36
(weggefallen)36a
Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Benutzungsanlagen37
Koordinierung paralleler immissionsschutzrechtlicher Verfahren bei Abwassereinleitungen38
(weggefallen)39
  
Abschnitt 2 
Wassernutzungsentgelt 
  
Wassernutzungsentgelt40
Veranlagungszeitraum für das Wassernutzungsentgelt und Erklärungspflicht41
Festsetzung des Wassernutzungsentgelts42
  
Abschnitt 3 
Besondere Bestimmungen für die Benutzung oberirdischer Gewässer 
  
Gemeingebrauch (zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)43
Regelung des Gemeingebrauchs (zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)44
Anliegergebrauch (zu § 26 des Wasserhaushaltsgesetzes)45
Benutzung zu Zwecken der Fischerei (zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)45a
Schifffahrt46
(weggefallen)47
Häfen und Fähren48
Besondere Pflichten im Interesse der Schifffahrt und des Sports49
Staumarke50
Aufstauen und Ablassen51
Hochwassergefahr52
(weggefallen)53
  
Abschnitt 4 
Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Grundwassers 
  
Bewirtschaftung des Grundwassers54
Erweiterung und Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung (zu § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes)55
Erdaufschlüsse (zu § 49 des Wasserhaushaltsgesetzes)56
  
Kapitel 6 
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung 
  
Abschnitt 1 
Gemeinsame Bestimmung 
  
Kooperationspflicht57
Enteignung58
  
Abschnitt 2 
Öffentliche Wasserversorgung 
  
Aufgabenträgerschaft59
(weggefallen)60
(weggefallen)61
Selbstüberwachung (zu § 50 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)62
Wasserversorgungsplan63
  
Abschnitt 3 
Abwasserbeseitigung 
  
Begriffsbestimmungen64
Anforderungen an Abwassereinleitungen (zu § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes)65
Pflicht zur Abwasserbeseitigung (zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes)66
Abwasserbeseitigungskonzept67
(weggefallen)68
(weggefallen)69
Betrieb von Abwasseranlagen (zu § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes)70
Genehmigung und Anzeige von Abwasseranlagen (zu § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes)71
Indirekteinleitungen (zu §§ 58 und 59 des Wasserhaushaltsgesetzes)72
Qualifizierte Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen73
Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen (zu § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes)74
Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (zu § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes)75
(weggefallen)76
  
Kapitel 7 
Gewässerrandstreifen, Gewässerunterhaltung, Anlagen 
  
Abschnitt 1 
Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung, Gewässerrandstreifen 
  
Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung77
Gewässerrandstreifen (zu § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes)77a
  
Abschnitt 2 
Gewässerunterhaltung 
  
Umfang der Gewässerunterhaltung (zu § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes)78
Pflicht zur Gewässerunterhaltung (zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)79
Umlage des Unterhaltungsaufwandes, Erweiterung der Verbandsaufgaben80
Kostenbeteiligung des Landes81
Unterhaltungspflicht bei Anlagen an, in, über und unter den Gewässern82
(weggefallen)83
Besondere Pflichten im Interesse der Gewässerunterhaltung (zu § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes)84
Ersatz von Mehrkosten85
Entscheidungen und Schlichtungsverfahren in Fragen der Gewässerunterhaltung (zu §§ 41 und 42 des Wasserhaushaltsgesetzes)86
  
Abschnitt 3 
Anlagen in, an, unter und über Gewässern 
  
Genehmigung (zu § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes)87
  
Kapitel 8 
Gewässerausbau und Talsperren 
  
Abschnitt 1 
Gewässerausbau 
  
(weggefallen)88
Grundsätze (zu § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes)89
Besondere Pflichten im Interesse des Gewässerausbaus90
Vorteilsausgleich91
Zuständigkeiten und Fristen (zu § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes)92
  
Abschnitt 2 
Talsperren 
  
(weggefallen)93
Bau und Betrieb von Talsperren94
  
Kapitel 9 
Sicherung des Hochwasserschutzes und der dazu erforderlichen Anlagen 
  
Abschnitt 1 
Grundsätze, Hochwasserschutzanlagen, Hochwasserrisikomanagement 
  
Grundsätze95
Errichtung und Umgestaltung von Hochwasserschutzanlagen96
Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen97
Unzulässige Handlungen98
Hochwasserrisikomanagement, Risikogebiete (zu §§ 73 bis 75 des Wasserhaushaltsgesetzes)99
Kooperation und Information in den Flussgebietseinheiten (zu §§ 79 und 80 des Wasserhaushaltsgesetzes)99a
  
Abschnitt 2 
Überschwemmungsgebiete 
  
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (zu § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes)100
(weggefallen)100a
(weggefallen)100b
Anforderungen in Überschwemmungsgebieten (zu § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes)101
Vorländer102
  
Kapitel 10 
Gewässeraufsicht 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Aufgaben der Wasserbehörden (zu § 100 des Wasserhaushaltsgesetzes)103
Informationsbeschaffung und -übermittlung, Unterrichtungspflichten (zu § 88 des Wasserhaushaltsgesetzes)104
(weggefallen)105
Bauabnahme106
Kosten der Gewässeraufsicht107
Zugelassene Stellen für Abwasser-, Gewässer- und Wasseruntersuchungen108
Ehrenamtliche Messnetzbeobachter109
  
Abschnitt 2 
Besondere Vorschriften 
  
Überwachung von Abwassereinleitungen110
Gewässerschau111
Deichschau112
Wassergefahr113
Warn- und Alarmdienst, Information der Öffentlichkeit (zu § 79 des Wasserhaushaltsgesetzes)114
Gewässerkundliche Maßnahmen (zu § 91 des Wasserhaushaltsgesetzes)115
(weggefallen)116
(weggefallen)117
(weggefallen)118
(weggefallen)119
(weggefallen)120
(weggefallen)121
(weggefallen)122
(weggefallen)123
  
Kapitel 11 
Wasserbehörden, Wasserwirtschaftsamt und Zuständigkeit 
  
Wasserbehörden124
Wasserwirtschaftsamt125
Zuständigkeiten126
Zuständigkeit gemäß den §§ 4 und 14 Absatz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes126a
Zuständigkeit in besonderen Fällen127
  
Kapitel 12 
Verwaltungsverfahren 
  
(weggefallen)128
Sicherheitsleistung129
Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung129a
Besondere Verfahrensvorschriften130
(weggefallen)131
(weggefallen)132
(weggefallen)133
(weggefallen)134
(weggefallen)135
(weggefallen)136
(weggefallen)137
(weggefallen)138
(weggefallen)139
(weggefallen)140
(weggefallen)141
  
Kapitel 13 
Wasserbuch 
  
Einrichten des Wasserbuches (zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes)142
Eintragungen in das Wasserbuch (zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes)143
(weggefallen)144
  
Kapitel 14 
Bußgeldbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten145
Zuständigkeit146
  
Kapitel 15 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Alte Rechte und Befugnisse (zu § 20 des Wasserhaushaltsgesetzes)147
(weggefallen)148
Vorkehrungen bei Erlöschen eines alten Rechtes oder einer alten Befugnis149
Hochwassergebiete, Überschwemmungsgebiete150
Heilquellenschutz151
Einschränkung von Grundrechten152
Verwaltungsvorschriften153
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)154
1)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltsauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30) und der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu den Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17).

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.