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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung Brandenburg (Brandenburgisches Ministergesetz - BbgMinG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung Brandenburg (Brandenburgisches Ministergesetz - BbgMinG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgMinG
Gliederungs-Nr.: 1101-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung Brandenburg
(Brandenburgisches Ministergesetz - BbgMinG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 2014 (GVBl. I Nr. 17)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. März 2022 (GVBl. I Nr. 4)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Allgemeine Vorschriften1
  
Abschnitt 1 
Amtsverhältnis 
  
Beginn des Amtsverhältnisses2
Imkompatibilität, Abführungspflicht3
Öffentlich Bedienstete als Mitglieder der Landesregierung4
Amtsverschwiegenheit, Aussagegenehmigung5
Interessenkonflikt5a
Anzeigepflicht5b
Untersagung einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung5c
Beratendes Gremium5d
Gewährung von Übergangsgeld bei Untersagung5e
Unzulässigkeit eines Disziplinarverfahrens6
Beendigung des Amtsverhältnisses7
  
Abschnitt 2 
Bezüge 
  
Amtsbezüge8
Entschädigungen und Tagegelder9
  
Abschnitt 3 
Versorgung 
  
Allgemeines10
Übergangsgeld11
Ruhegehalt12
Unfallfürsorge13
Hinterbliebenenversorgung14
  
Abschnitt 4 
Zusammentreffen von Bezügen 
  
Zusammentreffen von Amtsbezügen mit anderem Einkommen15
Zusammentreffen von Übergangsgeld mit anderem Einkommen16
Zusammentreffen von Ruhegehalt mit anderem Einkommen17
  
Abschnitt 5 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelungen17a
(Inkrafttreten)18