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§ 97 BbgKWahlV - Wahlräume (Wahllokale)

Bibliographie

Titel
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Amtliche Abkürzung
BbgKWahlV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
202-10

Die Kommunalwahlen und die Bundestags- oder Europawahl finden in denselben Wahlräumen (Wahllokalen) statt.