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§ 107 BbgKWahlV - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Amtliche Abkürzung
BbgKWahlV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
202-10

Für kommunale Wahlen und Abstimmungen, die vor dem 1. Mai 2024 stattfinden, gilt die Brandenburgische Kommunalwahlverordnung vom 4. Februar 2008 (GVBl. II S. 38) in ihrer bis zum Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung geltenden Fassung fort.