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Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayLBG
Gliederungs-Nr.: 2238-1-K
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) (1)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl 1996 S. 16, 40,
BayRS 2238-1-UK)

Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 102)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Allgemeines1
Lehrämter2
Vorbildung und Ausbildung3
Studium4
Vorbereitungsdienst5
Zulassung zum Vorbereitungsdienst5a
Prüfungen6
Akademische Grade6a
Befähigung für ein Lehramt7
  
Zweiter Abschnitt 
Studium 
  
Lehramt an Grundschulen8
Lehramt an Mittelschulen9
Lehramt an Realschulen10
Lehramt an Gymnasien11
Lehramt an beruflichen Schulen12
Lehramt für Sonderpädagogik13
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Grundschulen14
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Mittelschulen15
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen16
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien17
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen18
Erweiterung des Studiums für das Lehramt für Sonderpädagogik19
Modellversuche19a
  
Dritter Abschnitt 
Fortbildung der Lehrer 
  
Fortbildung der Lehrer20
  
Vierter Abschnitt 
Ausübung der Lehrämter 
  
Ausübung der Lehrämter21
  
Fünfter Abschnitt 
Sondervorschriften 
  
Sondervorschriften über Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen22
Besondere Bestimmungen für nachträgliche Erweiterungen des Studiums23
Fachlehrer, Religionspädagogen24
  
Sechster Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Lehramtsprüfungen und -befähigungen nach früherem Recht25
Studium nach früherem Recht 25a
Rechts- und Verwaltungsvorschriften26
In-Kraft-Treten27
(1) Amtl. Anm.:
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl EG Nr. 1255 S. 22).