§ 1 AZVO
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Landesrecht Saarland
§ 1 AZVO – Verordnungsziel
Ziel der Verordnung ist, durch Arbeitszeitregelungen nach den jeweiligen Verhältnissen vor Ort den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, den Anforderungen der Verwaltung und den Belangen der Beamtinnen und Beamten gerecht zu werden.