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Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: ArchIngKG
Gliederungs-Nr.: 2130-7
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer
(Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG)

In der Fassung vom 9. August 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 116)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 516)

Inhaltsübersicht(1)§§
  
Erster Teil 
Berufsaufgaben, Schutz der Berufsbezeichnung, Eintragung und Löschung 
  
Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten und der Stadtplanerin oder des Stadtplaners1
Berufsaufgaben der Ingenieurin oder des Ingenieurs2
Berufspflichten3
Schutz der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt der jeweiligen Fachrichtung, der Berufsbezeichnung Stadtplanerin oder Stadtplaner und des Zusatzes freischaffend4
Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur5
Führen der geschützten Berufsbezeichnungen oder vergleichbarer Bezeichnungen durch auswärtige Dienstleisterinnen oder Dienstleister5a
Eintragung als Architektin oder als Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Stadtplanerin oder als Stadtplaner6
Europäischer Berufsausweis6a
Vorwarnmechanismus6b
Eintragung als Freischaffende Architektin oder Freischaffender Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Freischaffende Stadtplanerin oder Freischaffender Stadtplaner7
Eintragung als Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur8
Eintragung weiterer Ingenieurinnen und Ingenieure sowie weiterer Architektinnen und Architekten9
Auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und bauvorlageberechtigte Ingenieure9a
Zusammenschluss zu Gesellschaften, Haftpflichtversicherung10
Eintragung als Partnerschaftsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft11
Versagung der Eintragung12
Löschung der Eintragung13
Auswärtige Gesellschaften14
Führung der Listen und Verzeichnisse15
  
Zweiter Teil 
Architekten- und Ingenieurkammer 
  
Rechtsform, Siegelführung16
Pflichtmitglieder17
Freiwillige und außerordentliche Mitglieder18
Aufgaben der Kammer19
Organe, Verpflichtung von Organmitgliedern20
Kammerversammlung21
Vorstand22
Eintragungsausschuss23
Ehrenausschuss24
Ehrenverfahren25
Maßnahmen im Ehrenverfahren26
Rügerecht des Vorstands26a
Schlichtungsausschuss27
Ehrenamt28
Ablehnungsgründe29
Organisationssatzung, Wahlsatzung30
Beitragssatzung und Gebührensatzung31
Satzung über das Versorgungswerk32
Finanzwesen33
Auskunftspflicht34
Auskünfte, Verarbeitung von Daten35
Aufsichtsbehörde36
Verordnungsermächtigung37
  
Dritter Teil 
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten38
Anwendung von anderen Rechtsvorschriften39
Anlage40
Übergangsvorschriften41
In-Kraft-Treten42
  
Leitlinien zu AusbildungsinhaltenAnlage 1
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.