Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: APG NRW
Gliederungs-Nr.: 820
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
(Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW)

Vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1431)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Ziele1
Gestaltung der Angebote2
Trägerinnen und Träger, Kooperationsgebot, Landesausschuss3
Sicherstellung und Koordinierung der Angebotsstruktur4
Zusammenwirken von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen5
Beratung6
Örtliche Planung7
Kommunale Konferenz Alter und Pflege8
Datenverarbeitung und Auskunftspflichten9
  
Teil 2 
Finanzierung der pflegerischen Angebotsstruktur 
  
Ermittlung der anerkennungsfähigen Aufwendungen stationärer Pflegeeinrichtungen10
Allgemeine Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen11
Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen12
Förderung von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen13
Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)14
Gesonderte Berechnung nicht geförderter Aufwendungen15
  
Teil 3 
Weitere Angebote 
  
Komplementäre ambulante Dienste16
Angebote zur Unterstützung pflegender Angehöriger17
Einrichtungen der Behindertenhilfe18
  
Teil 4 
Maßnahmen des Landes 
  
Landesförderplan19
Bericht der Landesregierung zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen20
  
Teil 5 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Verfahren21
Übergangsregelungen22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten; Berichtspflicht23
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625)