Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 AllGO LSA
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: AllGO LSA
Gliederungs-Nr.: 2013.17
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 AllGO LSA

Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen wurden, und Benutzungen und Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 1, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bewirkt wurden, werden Gebühren und Pauschbeträge für Auslagen vorbehaltlich besonderer Regelungen nach bisherigem Recht erhoben.