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Art. 5 AGVwGO
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Landesrecht Bremen

I. Abschnitt

Titel: Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: AGVwGO,HB
Gliederungs-Nr.: 34-a-1
Normtyp: Gesetz

Art. 5 AGVwGO – (zu § 38 VwGO)

Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören zum Geschäftsbereich des Senators für Justiz und Verfassung.