Art. 1 AGVwGO
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Landesrecht Bremen
I. Abschnitt
Art. 1 AGVwGO – (zu § 3 VwGO)
Im Lande Bremen bestehen ein Verwaltungsgericht und ein Oberverwaltungsgericht. Sie haben ihren Sitz in Bremen. Ihr Gerichtsbezirk ist das Land Bremen.