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Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (AGSGB II)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (AGSGB II)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: AGSGB II
Gliederungs-Nr.: 2170
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (AGSGB II)

Vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 907)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2018 (GBl. S. 6)

Der Landtag hat am 9. Dezember 2004 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende1
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden2
Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende3
Aufsicht und Prüfung4
Weitergabe der Erstattungsleistungen des Bundes5
Weitergabe der Entlastung des Landes6
Zuständige Stellen für Leistungen für Bildung und Teilhabe7
Aufsicht8
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden9
In-Kraft-Treten10