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Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: AG-SGBIIRVÄG,SH
Gliederungs-Nr.: B 860-200
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. B 860-200

Vom 14. Dezember 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 484)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: