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Art. 24 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: 2. BStrStraffG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 24 2. BStrStraffG

820

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) vom 22. Juli 2003 (GV. NRW. S. 432) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 1 Abs. 1 werden die Wörter "das Versorgungsamt" durch die Wörter "die Bezirksregierung" ersetzt.

  2. 2.

    In § 7 Abs. 1 werden die Wörter "beim Versorgungsamt" durch die Wörter "bei der Bezirksregierung" ersetzt.

  3. 3.

    In § 10 werden die Wörter "Das Versorgungsamt" durch die Wörter "Die Bezirksregierung" ersetzt.