Art. 24 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Art. 24 2. BStrStraffG
820
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Die Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) vom 22. Juli 2003 (GV. NRW. S. 432) wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 1 Abs. 1 werden die Wörter "das Versorgungsamt" durch die Wörter "die Bezirksregierung" ersetzt.
- 2.
In § 7 Abs. 1 werden die Wörter "beim Versorgungsamt" durch die Wörter "bei der Bezirksregierung" ersetzt.
- 3.
In § 10 werden die Wörter "Das Versorgungsamt" durch die Wörter "Die Bezirksregierung" ersetzt.