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§ 1 1. BewG§39DV
Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Bundesrecht
Titel: Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: 1. BewG§39DV
Gliederungs-Nr.: 610-7-10-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 1 1. BewG§39DV

Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind

  1. 1.
    für die landwirtschaftliche Nutzung ohne Sonderkulturen der Anlage 1,
  2. 2.
    für die Sonderkulturen Hopfen und Spargel der Anlage 2

zu entnehmen.