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Anlage 21c ThürKWO
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKWO
Gliederungs-Nr.: 2021-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 21c ThürKWO – Anlage 21c (1)

Bei Mehrheitswahl (falls nur ein oder gar kein Wahlvorschlag zugelassen war):

5.
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

AWahlberechtigte insgesamt[_______]
BZahl der Wähler[_______]
CUngültige Stimmabgaben[_______]
DGültige Stimmabgaben[_______]

5.1
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:


Lfd. Nr.
Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl; ggf. mit weiteren Angaben zur Person
Stimmen
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

Bei Ortsbürgermeisterwahlen, Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahlen und Landratswahlen:

5.2
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmern entfallen auf folgenden Bewerber:

Vor- und Nachname
 

Er/Sie ist zum[_]  Ortsbürgermeister 
 [_]  Bürgermeister/Oberbürgermeister 
 [_]  Landratgewählt.

5.3
Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.

Folgende zwei Bewerber haben die höchsten Stimmenzahlen erhalten:

Vor- und Nachname
 
Vor- und Nachname
 

Sie nehmen an der Stichwahl teil.

5.4
Zwischen folgenden Bewerbern muss wegen Stimmengleichheit das Los entscheiden, wer in die Stichwahl kommt:

Vor- und Nachname
 
Vor- und Nachname
 
Vor- und Nachname
 

5.5
Das von einem Beisitzer hergestellte und vom Vorsitzenden des Wahlausschusses gezogene Los erbrachte folgendes Ergebnis:

An der Stichwahl nehmen teil:

Vor- und Nachname
 
Vor- und Nachname
 

Der Wahlausschuss hat sich vor der Ziehung von der Ordnungsmäßigkeit der Lose überzeugt.

Bei Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahlen und Kreistagsmitgliederwahlen:

5.6
Gewählt sind folgende Personen/Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl:


Lfd. Nr.
Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl; ggf. mit weiteren Angaben zur Person
Stimmen
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

5.7
Zwischen folgenden Personen/Bewerbern bestand Stimmengleichheit:

Vor- und Nachname
 
Vor- und Nachname
 
Vor- und Nachname
 

5.8
Das von einem Beisitzer hergestellte und vom Vorsitzenden des Wahlausschusses gezogene Los erbrachte folgendes Ergebnis:

Gewählt ist:

Vor- und Nachname
 

Der Wahlausschuss hat sich vor Ziehung von der Ordnungsmäßigkeit der Lose überzeugt.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).