Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Anhangteil
Anlage 21c ThürKWO – Anlage 21c (1)
Bei Mehrheitswahl (falls nur ein oder gar kein Wahlvorschlag zugelassen war):
5.
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:
A | Wahlberechtigte insgesamt | [_______] |
B | Zahl der Wähler | [_______] |
C | Ungültige Stimmabgaben | [_______] |
D | Gültige Stimmabgaben | [_______] |
5.1
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Lfd. Nr. | Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl; ggf. mit weiteren Angaben zur Person | Stimmen |
---|---|---|
Bei Ortsbürgermeisterwahlen, Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahlen und Landratswahlen:
5.2
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmern entfallen auf folgenden Bewerber:
Vor- und Nachname |
Er/Sie ist zum | [_] Ortsbürgermeister | |
[_] Bürgermeister/Oberbürgermeister | ||
[_] Landrat | gewählt. |
5.3
Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Folgende zwei Bewerber haben die höchsten Stimmenzahlen erhalten:
Vor- und Nachname |
Vor- und Nachname |
Sie nehmen an der Stichwahl teil.
5.4
Zwischen folgenden Bewerbern muss wegen Stimmengleichheit das Los entscheiden, wer in die Stichwahl kommt:
Vor- und Nachname |
Vor- und Nachname |
Vor- und Nachname |
5.5
Das von einem Beisitzer hergestellte und vom Vorsitzenden des Wahlausschusses gezogene Los erbrachte folgendes Ergebnis:
An der Stichwahl nehmen teil:
Vor- und Nachname |
Vor- und Nachname |
Der Wahlausschuss hat sich vor der Ziehung von der Ordnungsmäßigkeit der Lose überzeugt.
Bei Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahlen und Kreistagsmitgliederwahlen:
5.6
Gewählt sind folgende Personen/Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl:
Lfd. Nr. | Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl; ggf. mit weiteren Angaben zur Person | Stimmen |
---|---|---|
5.7
Zwischen folgenden Personen/Bewerbern bestand Stimmengleichheit:
Vor- und Nachname |
Vor- und Nachname |
Vor- und Nachname |
5.8
Das von einem Beisitzer hergestellte und vom Vorsitzenden des Wahlausschusses gezogene Los erbrachte folgendes Ergebnis:
Gewählt ist:
Vor- und Nachname |
Der Wahlausschuss hat sich vor Ziehung von der Ordnungsmäßigkeit der Lose überzeugt.
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).