Anlage 11 ThürKWO
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Landesrecht Thüringen
Anhangteil
Anlage 11 ThürKWO – Anlage 11
(§ 25 ThürKWO) (1)
Stimmzettel zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder(1) der Gemeinde(2) | |
Jeder Wähler hat ... Stimmen(3). | |
Der Wähler trägt so viele wählbare Personen ein (Nachnamen, Vornamen, Beruf angeben), wie er Stimmen hat. Keine wählbare Person darf mehr als eine Stimme erhalten. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 1. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 2. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 3. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 4. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 5. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 6. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 7. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 8. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 9. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 10. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 11. | |
(Nachname, Vorname, Beruf) (4) 12. | |
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
(1) Amtl. Anm.:
oder Stadtratsmitglieder oder Kreistagsmitglieder
oder Stadtratsmitglieder oder Kreistagsmitglieder
(2) Amtl. Anm.:
oder der Stadt oder des Landkreises (Name eintragen)
oder der Stadt oder des Landkreises (Name eintragen)
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
(4) Amtl. Anm.:
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.
Es müssen so viele freie Zeilen vorgesehen werden, wie der Wähler Stimmen hat.