Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1 ThürKWO
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKWO
Gliederungs-Nr.: 2021-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 ThürKWO – Anlage 1
(§ 11 ThürKWO) (1)

Gemeinde/Stadt  
____________________________________ 
Landkreis 
____________________________________ 
Stimmbezirk 
____________________________________ 
   
 Abschluss des Wählerverzeichnisses
 für die
 [_] Ortsbürgermeisterwahl
 [_] Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahl
 [_] Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahl
 [_] Landratswahl
 [_] Kreistagsmitgliederwahlam ...
   
   Das Wählerverzeichnis hat nach der am
Datum 
________________veröffentlichten Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
Datum 
________________bis zum
Datum 
________________ausgelegen.
  
Anzahl 
________________Blätter umfasst das Wählerverzeichnis.
   
   
Kennbuchstabe Berichtigt nach § 31 Abs. 2 Satz 2 ThürKWO(1)Berichtigt nach § 31 Abs. 2 Satz 3 ThürKWO(1)
    
A1 A1A1
 Personen wahlberechtigt laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonen
A2 A2A2
 Personen wahlberechtigt laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonen
A1 + A2 A1 + A2A1 + A2
 Personen insgesamt im Wählerverzeichnis eingetragenPersonenPersonen
  DatumDatum
Datum  
   
Unterschrift Die Wahlvorsteherin oder der WahlvorsteherDie Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher
    
 Dienstsiegel  
   
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
(1) Amtl. Anm.:
Nur ausfüllen, wenn nach Abschluss des Wählerverzeichnisses an eingetragene Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.
(1) Amtl. Anm.:
Nur ausfüllen, wenn noch am Wahltag an erkrankte (eingetragene) Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.