Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1 HmbSÜGG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz - HmbSÜGG)
Landesrecht Hamburg

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz - HmbSÜGG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbSÜGG
Gliederungs-Nr.: 120-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 HmbSÜGG – Anlage (zu § 34 Absatz 2 Satz 2)

  1. 1.

    Beleidigung (§ 185 StGB),

  2. 2.

    Üble Nachrede (§ 186 StGB),

  3. 3.

    Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB),

  4. 4.

    Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 bis 219b StGB),

  5. 5.

    Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB),

  6. 6.

    Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB),

  7. 7.

    Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB),

  8. 8.

    Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB),

  9. 9.

    Entziehung elektrischer Energie in den Fällen des § 248c Absatz 3 in Verbindung mit § 248a StGB,

  10. 10.

    Begünstigung in den Fällen des § 257 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 248a StGB,

  11. 11.

    Hehlerei in den Fällen des § 259 Absatz 2 inVerbindung mit § 248a StGB,

  12. 12.

    Betrug in den Fällen des § 263 Absatz 4 in Verbindung mit § 248a StGB,

  13. 13.

    Untreue in den Fällen des § 266 Absatz 2 in Verbindung mit § 248a StGB,

  14. 14.

    Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten in den Fällen des § 266b Absatz 2 in Verbindung mit § 248a StGB,

  15. 15.

    Sachbeschädigung (§ 303 StGB),

  16. 16.

    Rechtswidrige Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder darunter oder mit Geldstrafe bedroht sind, mit Ausnahme folgender Taten:

  17. 16.1

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB),

  18. 16.2

    Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB),

  19. 16.3

    Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB),

  20. 16.4

    Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, der Datenveränderung und der Computersabotage (§ 202c, auch in Verbindung mit § 303a Absatz 3 und § 303b Absatz 5 StGB),

  21. 16.5

    Verletzung des Dienstgeheimnisses in den Fällen des § 353b Absatz 1 Satz 2 StGB,

  22. 16.6

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (§ 353d StGB),

  23. 16.7
  24. 16.8

    Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite (§ 55b Absatz 1 des Kreditwesengesetzes),

  25. 16.9

    Zuwiderhandlungen gegen Verbote (§ 20 des Vereinsgesetzes)