Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einer aktuellen Entscheidung zu mehreren Fragen geäußert, die sich in der Praxis immer wieder stellen, wenn der Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers einen Rechtsanwalt beauftragt. Mit dieser Entscheidung bestätigt das BAG seine bisherige Rechtsprechung,