Streit um Iceland als Marke

Streit um Iceland als Marke
20.10.2016161 Mal gelesen
Island den Isländern? - Nein, so einfach macht es sich die EU nicht und überlässt - scheinbar genüsslich den Widerstand erwartend - die Markenrechtsstreitigkeiten zur Marke "Iceland" kaltblütig den Protagonisten: Zum einen "Iceland Food "aus Wales und "Iceland" - aus Island eben.

Wer zuerst auf den Namen kam mag Nebensache bleiben, aber die Waliser verkaufen nun schon seit 45 Jahren ihre Tiefkühlkost in eigenen Supermärkten  und solange den Isländern der Wert ihrer vermeintlich ureigenen Marke nicht wirklich bewusst war, gab das auch keine Probleme. 

Allerdings: Island erkennt mehr und mehr den Wert der Marke "Iceland" und nutzt nicht erst seit der Fußball-WM mit "Uuh!!" gern den sich anbietenden Querverweis auf nordische Frische, Kreativität und sagenhafte Standfestigkeit. Aber:  Im markenrechtlichen Sinn sind Europas nördlichsten Gewerbetreibenden durchaus effektive Grenzen gesetzt:  So darf der Inselstaat in seiner Werbeprosa gar keinen Bezug mehr nehmen auf den Ländernamen, denn Iceland ist seit kurzem als Markenname gesichert. Immer wenn isländische Firmen auf dem europäischen Markt etwas als "Made in Iceland" verkaufen wollen, riskieren Sie eine Abmahnung des Markeneigentümers. Seit Ende 2014 ist Iceland beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) als Marke von "Iceland Food" eingetragen. Pikant dabei die mögliche Antwort auf die Frage, ob z.B. Polen z.B. auch von einem Abschleppunternehmen gleichen Namens markenrechtrechtlich okkupiert werden könnte, oder ob die EU gegenüber dem offiziell nicht mehr beitragswilligen Island ein Exempel statuieren wollte.

Das darf doch wohl nicht wahr sein, so einhellige Meinung in Reykjavik, wo das zarte aber tief verwurzelte Pflänzlein des Iceland-Feelings Touristen ins Land spülen und den Export ankurbeln soll. Man will gegen die Entscheidung des EU-Amtes klagen. Endgültig hochgekocht ist das Thema während der EM durch das gute Abschneiden des isländischen Nationalteams. Nicht unerheblich viele Briten hielten die Mannschaft für eine Auswahl ihres Supermarktes und gratulierten per Twitter und facebook an die die digitale Firmen-Pinwand des waliser Unternehmens.

Ob die Klage Erfolg verspricht? Den Verantwortlichen von "Iceland" mag das egal sein, denn erfolgreiches Marketing spiegelt die Momentaufnahme und je grotesker das Verfahren, je besser für die Marke -  ob sie am Ende geschützt ist oder nicht...

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum haben sich am Kanzleistandort Köln auf Wettbewerbsrecht spezialisiert und vertreten Unternehmer und Personen deutschlandweit. Rechtsanwalt Arno Lampmann steht unter Tel.: 0221 / 2716733-0 oder per Mail an lampmann@lhr-law.de zur Verfügung

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