Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Uploads einer Folge „Arrows“

Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Uploads einer Folge „Arrows“
01.08.2016257 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegalem Tauschbörsenangebots über den Internetanschluss bezüglich einer Folge der Serie „Arrrow“ ab. Gefordert werden die Unterlassung sowie Schadens- und Aufwendungsersatz von insgesamt 619,50 EUR.

Urheberrechtsverletzungen auf Tauschbörsen wie Bittorrent, µTorrent und anderer Portale werden durch verschiedene Kanzleien im Auftrag ihrer Mandanten verfolgt. Das rechtliche Mittel der Verfolgung dieser Urheberrechtsverstöße ist die Abmahnung. Gerade im Zusammenhang mit Filesharing gibt es einige Kanzleien, die Abmahnung in großer Zahl versenden. Zu ihnen gehört auch die Kanzlei Waldorf Frommer.

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Großkanzlei mit Sitz in München. Vertreten werden viele namhafte Mandanten der Film- und Musikindustrie wie z.B die Universal Music GmbH, Constantin Film Verleih GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, SONY Music Entertainment Germany GmbH oder die Tele München Fernseh GmbH und  Co. Produktionsgesellschaft.

In der vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine Folge der amerikanischen TV-Serie "Arrows" anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Die Serie Arrows ist eine US-amerikanische Actionserie, die auf der Geschichte der  DC- Comic Figur "Green Arrow" basiert.

In rechtlicher Hinsicht verstößt der Upload eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks gegen § 19a UrhG, dem Recht des öffentlichen Zugänglichmachens, das grundsätzlich nur dem Rechteinhaber zusteht. Darüber hinaus, liegt laut der Abmahnung, ein Verstoß gegen § 16 UrhG vor, der eine mit dem Angebot bzw. dem Download einer Datei einhergehende Vervielfältigung untersagt.

Mit diesen Ausführungen übersendet die Kanzlei Waldorf Frommer eine Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist unterschrieben und zurückgeschickt werden soll.

Zudem soll ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97  Abs. 2 UrhG geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks und wird vorliegend auf pauschal 450,00 EUR beziffert. Schließlich berechnet die Kanzlei Waldorf Frommer einen Aufwendungsersatz in Höhe von 169,50 EUR für die entstandenen anwaltlichen Kosten. Insgesamt wird der Abgemahnte somit zur Zahlung von 619,50 EUR aufgefordert.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine  Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

Wir empfehlen Ihnen, bewahren Sie Ruhe und unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung nicht voreilig. Auch raten wir davon ab, den veranschlagten Betrag zu zahlen.  Mithilfe eines fachkundigen Anwalts lässt sich sowohl die Unterlassungserklärung modifizieren als auch häufig der geforderte Betrag senken.

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht gänzlich und wahren Sie die angegebene Frist. Ansonsten riskieren Sie den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie.

Wenn Sie also auch eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. In einem solchen Gespräch können wir Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und eine adäquate Verteidigungsstrategie entwickeln.

 

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