München, 03.09.2024. Ein Arzt aus Österreich verzockte mehr als zwei Millionen Euro bei Online-Glücksspielen. Nun kann er aufatmen: Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich hat er Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlusts zuzüglich Zinsen – insgesamt rund 2,7 Millionen Euro. Begründet wird das Urteil damit, dass der Veranstalter der Glücksspiele nicht über die erforderliche Lizenz verfügt, um in Österreich Online-Glücksspiele öffentlich anbieten zu dürfen.
Die Rechtslage bei Online-Glücksspielen ist in Österreich und Deutschland vergleichbar: Ohne die erforderliche Lizenz sind öffentliche Glücksspiele im Internet verboten. Dennoch haben sowohl in Österreich als auch in Deutschland viele Veranstalter ihre Online-Glücksspiele auch ohne die notwendige Genehmigung angeboten. „Die rechtliche Konsequenz ist, dass die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückverlangen können“, sagt Rechtanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das Verbot von Online-Glücksspielen dient u.a. dem Schutz der Spieler vor Spielsucht und ruinösem Verhalten. Dass diese Gefahr reell ist, zeigt der Fall aus Österreich. Hier hatte der Arzt an Online-Glücksspielen des Anbieters bet-at-home teilgenommen und im Laufe der Zeit mehr als zwei Millionen Euro verzockt. Die Online-Spiele hatten den Arzt nach eigenen Angaben spielsüchtig gemacht. Er habe jede freie Minute gezockt und dabei ein Vermögen verloren. Erst Jahre später habe er die Spielsucht wieder in den Griff bekommen, berichtet der österreichische Fernsehsender Puls 24 online.
Da der Anbieter der Online-Glücksspiele nicht über die erforderliche Lizenz in Österreich verfügte, klagte der Arzt auf die Rückzahlung seiner Verluste. Er argumentierte, dass ohne die erforderliche Konzession die Glücksspiele illegal und die Verträge somit nichtig seien. Da der Anbieter der Glücksspiele, die bet-at-home.com Entertainment Ltd. mit Sitz auf Malta inzwischen in Konkurs gegangen ist, klagte er auch gegen den Betreiber der Webseite, die bet-at-home Internet Ltd. auf Rückzahlung der Verluste.
Die Klage hatte am OGH Erfolg. Die Gesellschaft habe die Webseite zur Verfügung gestellt und sich dadurch an dem illegalen Online-Glücksspiel unmittelbar beteiligt und sei daher haftbar.
Das Urteil scheint auch für bet-at-home nicht überraschend gekommen zu sein. So habe die bet-at-home Entertainment Ltd. (i.L.) zuvor schon Rückstellungen in Höhe von 2,3 Millionen Euro für das Verfahren vor dem OGH gebildet, heißt es in einer Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens.
„Das Urteil kann auch Spielern aus Deutschland Mut machen, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspiele zurückzufordern. Denn die Rechtslage in Deutschland ist mit der Rechtslage in Österreich absolut vergleichbar“, so Rechtsanwalt Cocron.